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#hubiplag – Plagiate im Spielejournalismus

“Am Ende [...] fragt er dann noch nach dem entstandenen Schaden – wobei ich mir nach wie vor unsicher bin, ob das eine ernstgemeinte Frage ist oder nur weitere Polemik. Nun, neben dem offensichtlichen Schaden, den ein Plagiat mit sich bringt, jetzt auch die Tatsache, dass ich offenbar für einen Vollidioten gehalten werde.”
- Christian Huberts

Manche Geschichten wirken viel zu absurd, als dass sie wahr sein könnten. Mein sehr guter Freund und Game Studies-Kollege Christian Huberts hat eine Rezension zu dem auch bei Superlevel besprochenen Buch “Playing Yesterday. Mediennostalgie im Computerspiel” von Sebastian Felzmann geschrieben — und zwar auf Amazon. Was dann passierte, mag an und für sich nicht sonderlich spektakulär sein: Seine Rezension wurde fast unverändert ohne Namensnennung in ein Print-Magazin übernommen, in diesem Fall von der deutschen RETRO.

Nun kann man natürlich sagen, dass ein Plagiat von einer 455 Wörter zählenden Amazon-Rezension für keine wirklich große Aufregung oder gar einen eigenen Superlevel-Artikel sorgen sollte — und da würde ich zustimmen, wenn da nicht eine Sache wäre, die mich absolut stört: Die Dreistigkeit und Frechheit seitens der RETRO, als alles aufflog. Aber bitte, verschafft euch einen eigenen Eindruck.

Sind euch ähnliche Fälle bekannt? Wie würdet ihr in solchen Fällen reagieren — insbesondere als freie/r Autor/in?

8 Kommentare zu „#hubiplag – Plagiate im Spielejournalismus“

  1. Uncool. Tatsächlich würde mich mal interessieren, wie oft ungefragt auf Amazon-Rezensionen zurückgegriffen wird.

    Und: Wie sieht das rechtlich aus? Was sagen denn Amazons AGB über die Rezensionstexte auf der Seite?

    #01Fabu (22.10.2012, 13:03)
  2. Ich zitier mal meine Ansicht zu den Amazon AGB’s schnell selbst von Christians Seite:

    [quote]

    Kurzer Hinweis: Die Rechte an dem Artikel liegen bei Amazon, nicht bei dir:

    Auszug AGB’s “Entscheidet sich der Nutzer, auf Amazon.de Inhalte (z.B. Kundenrezensionen) einzustellen, gewährt er Amazon.de eine für die Dauer des zugrunde liegenden Rechts zeitlich und örtlich unbeschränkte und ausschließliche Lizenz zur weiteren Verwendung der Inhalte für jegliche Zwecke online wie offline.”

    Die Dauer bezieht sich auf Gesetzesänderungen und deinen Rechtsanspruch gegenüber AGB’s im Allgemeinen und Amazon hat diese Klausel, um alles mit der Rezension machen zu können und hat bisher keinerlei Praxis an den Tag gelegt, in der sie den Urhebern eine eigene Verwendung verwehren wollten (einige Forenbeiträge legen sogar nahe, dass sie den Leuten direkt sagen, dass sie ihnen das Recht im Gegensatz zu der Aussage in den AGB’s gar nicht wegnehmen wollen), aber gerade im Rechtsfall ist das zu beachten.

    [/quote]

    #02Martin (22.10.2012, 13:11)
  3. Ich zitiere mich auch mal selbst von meiner Seite:

    [quote]

    Danke für den Hinweis. Stimmt, allerdings bleibt das Urheberrecht bei mir. Aus den Amazon.de-AGBs: »Urheberpersönlichkeitsrechte (“Moral Rights”) werden durch diese Regelung nicht übertragen.«
    Mehr dazu bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/D.....keitsrecht.
    Es liegen nur die Verwertungsrechte bei Amazon.de, die ich ihnen mit dem Einstellen meiner Rezension erteilt habe. Über eine Weiterveröffentlichung abseits von Amazon.de (und angehörigen Unternehmen) entscheide nach wie vor ich alleine!

    [/quote]

    #03Christian (22.10.2012, 13:17)
  4. Überdreist das Ganze. Hoffe Herr Huberts zieht das wirklich durch mit dem Anwalt.

    Und wenn schon kleine Blogger wegen windiger Fotodelikten (als Geschäftsmodell) abgemahnt werden, warum sollte sich dann eine Firma (egal welcher Größe, oder wieviel Angestellte) da was rausnehmen? Zumal ja die Beweislage ziemlich eindeutig ist.

    #04Taktiker (22.10.2012, 14:02)
  5. Penis. Jetzt aber mal wirklich.

    #05 – Peter (22.10.2012, 17:19)
  6. Dieser Rechtsfall hat REIN GAR NICHTS mit AGB zu tun. Das ist Diebstahl geistigen Eigentums und fällt imho definitiv unter das allgemeine Urheberrechtsgesetz. Wenn DEIN Text ohne DEINE Zustimmung einfach in einer Zeitschrift abgedruckt wurde, kannst du bestimmt Gewinnbeteiligung (zumindest der einen Ausgabe) einklagen. GO FOR IT!

    #06deljla (23.10.2012, 13:03)
  7. @deljla:

    Das eigentlich Tragische ist ja, dass solcherlei Aussagen über Rechtslagen in Kommentarbereichen hierzulande ebenfalls bereits abmahnfähig sind (und tatsächlich in Vergangenheit bereits abgemahnt wurden).

    I don’t want to live on this planet anymore.

    #07Jeremy (23.10.2012, 13:09)
  8. @Jeremy: Ich habe nicht verstanden, was das bedeutet, aber :(

    #08deljla (23.10.2012, 14:37)

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